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   BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81   

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https://dejure.org/1981,2593
BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81 (https://dejure.org/1981,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1981 - 8 B 77.81 (https://dejure.org/1981,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1981 - 8 B 77.81 (https://dejure.org/1981,2593)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Grundstücke im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen und deshalb in den Kreis der bei der Verteilung des Erschließungsaufwands (rechnerisch) zu berücksichtigenden Grundstücke einzubeziehen, wenn die Anlage ihnen in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit vermittelt (vgl. Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227] und vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 [368]).

    Der durch den Erschließungsbeitrag abzugeltende Vorteil liegt in dem, was die Zugänglichkeit zugunsten einer baulichen oder gewerblichen Nutzung der Grundstücke hergibt (vgl. Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - a.a.O.).

    In ihr ist ausgeführt, daß die beitragspflichtigen Anlieger nicht mit den gesamten Kosten einer Anlage belastet werden dürfen, wenn diese klar gegeneinander abgegrenzt nur zur Hälfte zum Anbau bestimmt ist, daß aber Ausnahmen dort zu machen sind, wo die Straße nur in einem umfang ausgebaut worden ist, der allein für die hinreichende Erschließung der einen Straßenseite schlechthin unentbehrlich ist (vgl. a.a.O. S. 228; ebenso Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - a.a.O. S. 372).

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Grundstücke im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen und deshalb in den Kreis der bei der Verteilung des Erschließungsaufwands (rechnerisch) zu berücksichtigenden Grundstücke einzubeziehen, wenn die Anlage ihnen in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit vermittelt (vgl. Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227] und vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 [368]).

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von der dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (a.a.O. S. 228) ab.

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung der Grundstücke auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist, die Grundstücke regelmäßig Anliegerverkehr anziehen und ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist (vgl. Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53] = KStZ 1979, 167 [168] - Friedhof -, vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60 [62] - Kleingärten - und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [151] - Sportplatz, Schwimmbad -).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung der Grundstücke auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist, die Grundstücke regelmäßig Anliegerverkehr anziehen und ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist (vgl. Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53] = KStZ 1979, 167 [168] - Friedhof -, vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60 [62] - Kleingärten - und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [151] - Sportplatz, Schwimmbad -).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung der Grundstücke auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist, die Grundstücke regelmäßig Anliegerverkehr anziehen und ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist (vgl. Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53] = KStZ 1979, 167 [168] - Friedhof -, vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60 [62] - Kleingärten - und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [151] - Sportplatz, Schwimmbad -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15

    PKH-Bewilligung mittels Stundung des Anspruchs auf Zahlung der Verfahrenskosten

    Unbeschadet der Tiefenbegrenzung in § 5 Abs. 1 a der Straßenbaubeitragssatzung ist eine Einbeziehung der Gewässerfläche mangels eines durch die Anlage vermittelten Vorteils nicht erforderlich (vgl. hierzu: OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 L 274.11 -, juris Rn. 12; VG Schleswig, Urteil vom 29. Februar 2016 - 9 A 289.14 -, juris Rn. 33, 49; VG Greifswald, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 3 A 35.08 -, juris Rn. 41; s. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Beschluss vom 15. September 1981 - 8 B 77.81 -, juris Rn. 3).
  • VG Leipzig, 06.04.1999 - 6 K 223/00

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Überprüfung von

    Diese Voraussetzungen bestehen nach der Rspr dann nicht, wenn es sich bei einem Grundstück auf seiner Gesamtfläche um ein oberirdisches Gewässer handelt (BVerwG, Beschl. v. 15.9.1981, DÖV 1982, 114).
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